
Als Arbeiter gelten Ladner im Bäcker- und Fleischergewerbe, Buffetkräfte, Kellner , Chauffeure, Portiere, Monteure, Lagerarbeiter, Professionisten im Handwerk. Angestellteneigenschaft; Kellner und Straßenbahnschaffner sind Arbeiter. Die Einstufung des Arbeitnehmers als Angestellter oder als Arbeiter richtet sich. kellner arbeiter oder angestellter. Kellner ist die allgemeinsprachliche Berufsbezeichnung für einen Angestellten eines In Österreich gelten.